Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Airport Race
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Veranstalter des Airport Race ist die Airport Race GmbH, Weg beim Jäger 193, 22335 Hamburg. Sportlicher Träger ist der Lufthansa Sportverein Hamburg e.V., Weg beim Jäger 193, 22335 Hamburg.
(2) Die Teilnahmebedingungen können vom Veranstalter geändert werden. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder auf andere Weise schriftlich bekannt gegeben werden, werden Vertragsbestandteil.
§ 2 Teilnahmebedingungen - Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das vorgeschriebene Lebensalter sowie die sonstigen gemäß Ausschreibung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Teilnahme am Airport Race unter Verwendung anderer Sportgeräte, z.B. Inline-Skates, Baby-Jogger und Fahrräder ist nicht gestattet.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
§ 3 Anmeldung - Startgeld - Zahlungsbedingungen - Rückerstattung
(1) Die Anmeldung kann schriftlich auf einem in Sportfachgeschäften erhältlichen Formular oder per Online-Anmeldung über das entsprechende "Web-Formular" im Internet unter www.airportrace.de an den Veranstalter erfolgen. Anmeldungen per Telefax oder "electronic mail" werden nicht angenommen.
(2) Zahlungen des Meldegeldes können per Scheck oder Lastschrift (einmaliger Bankeinzug) erfolgen. Bei Online-Anmeldungen per Internet kann die Zahlung nur mit Erteilen einer einmaligen Einzugsermächtigung/Lastschrift erfolgen. Anmeldungen ohne Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Die Höhe des Meldegeldes ergibt sich aus der jährlichen Ausschreibung bzw. dem Anmeldeformular.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Zugeteilte Startnummern sind nicht übertragbar.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages..
(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, sofern der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.
(7) Der Veranstalter hat die maximale Teilnehmerzahl gemäß Ausschreibung auf 2.300 Läufer festgelegt. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
§ 4 Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nur für fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet - außer bei Vorsatz - nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich gebunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Bücher, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per eMail widersprechen.
§ 6 Zeitmessung, Chip und regelwidriges Verhalten
(1) Die Zeitmessung erfolgt mittels Transponder-Chip, welcher gemäß Ausschreibung an die Teilnehmer vergeben wird.
(2) Jeder ausgegebene Chip wurde auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen einer Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
(3) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).
(4) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Teilnahmebedingungen zugrunde. Sie werden durch Anmeldung vom Anmelder anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für die Airport Race GmbH unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 7 Verschiedenes
(1) Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.
(2) Wenn der Anmelder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist Hamburg Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Anmeldung, soweit gesetzlich zulässig. Die Airport Race GmbH oder ein von ihr Beauftragter ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Anmelders zu klagen.